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Einzelne Fehler keine beharrliche Pflichtverletzung, die Kündigung von Betriebsratsmitglied rechtfertigt

EntscheidungenArbeitsrechtDoris LutzDRdA-infas 2015/12DRdA-infas 2015, 13 Heft 1 v. 1.1.2015

OGH 26.8.2014, 9 ObA 69/14h

§ 121 Z 3 ArbVG

Ein BR-Mitglied war als Personalreferentin für sämtliche Personalangelegenheiten von ca 290 Mitarbeitern zuständig. Dabei war sie regelmäßig auch mit den An- und Abmeldungen zur Sozialversicherung sowie mit Drittschuldneranfragen betraut. Dabei unterliefen ihr Fehler im Zusammenhang mit einzelnen An- und Abmeldungen, und sie wickelte eine sie selbst betreffende Drittschuldneranfrage nicht sofort ab, weil sie sich um eine außergerichtliche Einigung bemühte. Der AG klagte – ohne vorhergehende Ermahnung – auf Zustimmung zur Kündigung.

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