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Einsichtsrecht des Betriebsrats in Lohn- und Gehaltslisten – keine Beschränkung durch das Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000)

EntscheidungenArbeitsrechtMartina ChlestilDRdA-infas 2015/10DRdA-infas 2015, 11 Heft 1 v. 1.1.2015

OGH 17.9.2014, 6 ObA 1/14m

§§ 89 Z 1 und 99 Abs 4 ArbVG

Die Befugnisse des BR nach dem ArbVG, so das Recht nach § 89 Z 1 ArbVG auf Einsichtnahme in die von der AG geführten Aufzeichnungen über die Bezüge der AN sowie in sämtliche Aufzeichnungen, deren Führung durch Rechtsvorschriften vorgesehen ist, werden durch das DSG 2000 nicht beschnitten.

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