OGH 25.8.2014, 8 ObA 9/14b
§ 914 ABGB
Während des aufrechten Arbeitsverhältnisses wurden die Ansprüche der (damaligen) Mitarbeiter in Führungspositionen (und nunmehrigen Pensionsbezieher) aus einer direkten Pensionszusage mit ihrer Zustimmung auf eine Pensionskasse in ein beitragsorientiertes System übertragen. Die Pensionsbezieher machen einen Anspruch auf jährliche Valorisierung ihrer Pensionsleistung um mindestens 1,5 % geltend und stützen ihr Begehren auf einen Passus in der Informationsbroschüre zur Neuregelung der Altersversorgung ("Die laufenden Pensionen werden in Abhängigkeit zum Veranlagungserfolg aufgewertet. Diese Aufwertung wird in jedem Fall 1,5 Prozent pro Jahr betragen, bei größerem Veranlagungserfolg ist die Aufwertung entsprechend höher"), aus dem sie eine Valorisierungsgarantie der AG ableiten.