Dieser Beitrag ist Konrad Grillberger gewidmet, mit dem die Autorin nicht nur die Mühlviertler Heimat verbindet, sondern auch das nicht friktionsfreie Verhältnis zum Thema "Arbeitszeit". Grillberger hat mit seiner Kommentierung des AZG ein kompaktes, verständliches und alle wesentlichen Problemstellungen erfassendes Werk geschaffen und damit Maßstäbe gesetzt. Dass sein Verhältnis zum Arbeitszeitrecht dennoch nicht "friktionsfrei" ist, entnimmt man bereits dem Vorwort der dritten Auflage, in dem Grillberger beklagt, das AZG bringe sich durch seine übermäßige Kompliziertheit zu einem guten Teil selbst um seine faktische Wirkung, wodurch der Anreiz, sich mit solchen Produkten der Gesetzgebung wissenschaftlich zu beschäftigen, verringert werde.1) Grillbergers Befund kann aus der Sicht der auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwältin nur unterstrichen werden. Zur Komplexität des Gesetzes - etwa im Bereich der Zulassungsnormen und der Fragen, welche Art von flexibler Arbeitszeitgestaltung für welchen konkreten AG tatsächlich erlaubt ist - tritt auch Judikatur hinzu, die einen Interessenausgleich zwischen den Arbeitsvertragsparteien teilweise erschwert. Der vorliegende Beitrag soll anhand einiger ausgewählter Aspekte die Beziehung zwischen Arbeitszeit und Entgelt beleuchten und die Auswirkungen der Flexibilisierung, die sowohl im Arbeitszeitrecht als auch in Entgeltfragen immer mehr Bedeutung gewinnt, aufzeigen. Grillberger selbst hat jüngst das Problem der Entgeltkürzung in einer Abhandlung in das Zentrum seiner Betrachtung gestellt.2) Es bleibt zu hoffen, dass der Beitrag beim Jubilar - ebenso wie bei der übrigen geschätzten Leserschaft - trotz des von Grillberger konstatierten geringen Anreizes statt auf interesseloses Wohlgefallen auf Zustimmung oder doch zumindest interessierte Kritik stößt. Die reine praktische Vernunft herrscht jedenfalls in diesem Bereich des Arbeitsrechtes nicht vor.