Konrad Grillberger hat sich in zahlreichen Arbeiten der wissenschaftlichen Aufarbeitung des ärztlichen Vertragspartnerrechts gewidmet. Einen Schwerpunkt seiner Forschungen bildet in diesem Zusammenhang die gesamtvertragliche Honorarvereinbarung. Gerade in diesem Bereich ist es in den letzten Jahren zu einer Reihe gesetzlicher Änderungen gekommen. Insb wurden die Gesamtvertragsparteien verpflichtet, beim Honorarabschluss bestimmte Kriterien anzuwenden, welche die Finanzierbarkeit der Honorarordnung gewährleisten sollen. Damit trägt zum ersten Mal auch die Ärzteschaft unmittelbare Verantwortung für die finanzielle Situation des Krankenversicherungssystems. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich zu Ehren Konrad Grillbergers mit den Auswirkungen dieser Neuregelungen auf das Vertragspartnerrecht.