Aussagen zum Inhalt des Rechts werden meist von Auffassungen dazu beeinflusst, wie Menschen sind, sein können und sein sollen. Diese Auffassungen werden kaum je explizit gemacht, sind aber - als Teil des Vorverständnisses - wirkungsmächtig. Der Beitrag geht der Frage nach, welche Ausschnitte bzw Einzelkomponenten eines Menschenbildes in österreichischen Regelungen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insb zum Allgemeinen Kündigungsschutz des ArbVG, zutage treten oder diesen zugrunde liegen. Anzusprechen sind insb das Ausmaß an Selbstverantwortung und Flexibilität sowie das Verhältnis von Individuum und Kollektiv.