Im November 2010 wurde auf der Grundlage des aktuellen Regierungsprogramms eine Novelle des Arbeitsverfassungsgesetzes (ArbVG) beschlossen. Veröffentlicht wurde diese Gesetzesänderung im BGBl I 2010/101 und sie ist - von den Änderungen zum Europäischen Betriebsrat (EBR) abgesehen - mit 1.1.2011 in Kraft getreten. Die gegenständliche Reform basiert weitgehend auf einer Sozialpartnereinigung, die in Verhandlungen zwischen März 2009 und September 2010 erzielt wurde. Wesentliche Neuerungen betreffen die "individuelle" Kündigungsanfechtungsfrist, die Mitbestimmung bei leistungs- und erfolgsbezogenen Entgelten sowie die Rechtzeitigkeit der Informationserteilung an den BR bei Betriebsübergängen und -änderungen. Die im Regierungsübereinkommen angekündigte "Modernisierung der Mitbestimmung" dürfte damit aber nur teilweise realisiert sein (siehe 5.).