Die folgenden Ausführungen befassen sich mit dem sozialpolitischen Hintergrund und den einzelnen Tatbestandselementen der Härtefallregelung. Letzteres ist aus unserer Sicht deshalb notwendig, weil die dem Gesetzeswortlaut innewohnenden Regelungsabsichten zwar allen, die an den Verhandlungen teilgenommen haben, bekannt sein werden, aber eben nicht jenen, auf die es ankommt, nämlich den Rechtsanwendern, die es mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen im Verfahren vor den Pensionsversicherungs-(PV-)trägern und im sozialgerichtlichen Verfahren zu tun haben werden und diese auslegen müssen. Dazu möchten wir einige wichtige Hinweise geben.