In Österreich ist - im Gegensatz zu EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich - kein gesetzlicher Mindestlohn normiert.1) Gesetzliche Regelungen der Entgeltfindung finden sich hauptsächlich in den Arbeitsrechten des öffentlichen Dienstes und bilden daher die Ausnahme.2) Untergrenzen der Entlohnung ergeben sich aus anwendbaren Kollektivverträgen (KollVen), Satzungen und Mindestlohntarifen. Diese erfassen den Bereich der Arbeitswelt jedoch nicht zu Gänze.