Mit 1.1.2001 tritt das Kinderbetreuungsgeld-Gesetz (KBGG) in Kraft, das tiefgreifende Änderungen bei den Geldleistungen anläßlich der ersten Lebensjahre von Kindern mit sich bringt. In diesem Gesetzeswerk werden auch Anpassungen im Arbeitsrecht und im Sozialversicherungs-(SV-)recht vorgenommen, die jedoch hier - vor allem aus Platzgründen - weitgehend außer Betracht bleiben.