Durch eine Änderung des Nachtschwerarbeitsgesetzes (NSchG) (FN ) steht seit 1. 1. 2023 für Gesundheits- und Krankenpflegepersonal eine 6. Urlaubswoche zu.
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.
Durch eine Änderung des Nachtschwerarbeitsgesetzes (NSchG) (FN ) steht seit 1. 1. 2023 für Gesundheits- und Krankenpflegepersonal eine 6. Urlaubswoche zu.
Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.