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Zur Haftung eines Sachverständigen

entschiedenRechtsprechung für GutachterJudikaturJohannes ZahrlDAG 2023/35DAG 2023, 87 Heft 4 v. 7.9.2023

Zur Haftung eines Sachverständigen. Die Ersatzpflicht des Sachverständigen nach §§ 1299 f ABGB beschränkt sich grundsätzlich auf den Auftraggeber des Gutachtens.

10 Ob 59/22g

Abstract aus DAG bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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