Mit der Novellierung des Maßnahmenvollzugs wurden die Unterbringungsvoraussetzungen neu formuliert und das Therapieangebot, insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, verbessert. Diese gesetzlichen Änderungen haben gravierende Auswirkungen auf die Allgemeine Psychiatrie, sowohl hinsichtlich der Angebote als auch Ressourcen (Betten und Personal).