Mit dem Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz wurde auch die forensische Nachsorge als Risikomanagement im ambulanten Bereich neu geregelt. Eine der Herausforderungen ist neben der ambulanten Versorgung beim vorläufigen Absehen der strafrechtlichen Unterbringung die normierte Einführung der Krisenintervention,wie im Beitrag dargelegt.
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