Mit der Novelle des Maßnahmenvollzugs (Maßnahmenvollzugsanpassungsgesetz 2022) werden vorrangig die Voraussetzungen für eine Einweisung neu geregelt, wodurch sich einige Änderungen für Sachverständige ergeben. So rückt hier zum Teil die Strafdrohung der Prognosetat in den Fokus. Auf die Schwere der psychischen Störung und deren Zusammenhang mit der Tat ist im Detail ebenso einzugehen wie auf die hohe Wahrscheinlichkeit einer erneuten Straffälligkeit. Bei jugendlichen Täter*innen bzw jungen Erwachsenen sind künftig grundsätzlich Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie, vorzugsweise mit Spezialisierung auf psychiatrische Kriminalprognostik, zu befassen - wie der Beitrag im Detail ausführt.