Beim PKW-Sachbezug gerät der Arbeitgeber sehr rasch zwischen zwei Fronten: Der Arbeitnehmer fordert den Ansatz des halben Sachbezuges und legt hiefür häufig ein fragwürdiges Fahrtenbuch vor. Die GPLA Prüfer anerkennen dann - idR zu Recht - dieses Fahrtenbuch nicht und der Arbeitgeber zahlt die Lohnabgaben nach.