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Dienstzeugnis, ja bitte! Heft 46/2011

PersonalverrechnungMartin J. Poettler MBABÖB 2011, 43 Heft 46 v. 20.6.2011

Unter einem Dienstzeugnis verstehen wir eine Beurteilung, aus welcher ersichtlich ist, welche Aufgaben und Tätigkeiten ein Dienstnehmer beim jeweiligen Dienstgeber hatte. Eventuell wird dies noch durch die Ausformulierung von besonders erwähnenswerten Eigenschaften oder Taten ergänzt. Das Dienstzeugnis ist bei Bewerbungen ein gern gesehenes Dokument, mit dem sich ein potenziell neuer Arbeitgeber ein Bild über einen Bewerber machen möchte.

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