L) Sonstige Bezüge (§ 67 EStG 1988)
1. Das Vorliegen eines sonstigen Bezuges
§ 67 EStG 1988
Rz 1050 LStR 2002
Voraussetzung für die Zuordnung einer Zahlung zu den sonstigen Bezügen ist, dass der Arbeitnehmer laufende, d.h. für regelmäßige Lohnzahlungszeiträume flüssig gemachte Bezüge erhält (VwGH 21.9.1983, 82/13/0094). Laufende Bezüge bilden somit den Gegensatz zu den sonstigen Bezügen (VwGH 27.9.2000, 2000/14/0087).