Durch das Rechnungslegungsrechts-Änderungsgesetz 2010 (RÄG 2010) sind - mit Wirkung ab 2010 - die Buchführungsgrenzen von 400 TSD Euro auf 700 TSD Euro angehoben worden. Den Gesetzesmaterialien zufolge werden dadurch etwa 12.000 Unternehmen, die bisher buchführungspflichtig waren, ab 2010 nicht mehr buchführungspflichtig sein. Diese Unternehmer können ab 2010 entweder freiwillig (weiterhin) bilanzieren oder zur E-A-Rechnung übergehen. Aber welche dieser beiden Varianten ist besser?