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Verlust des Vorsteuerabzuges bei missglückten Dreiecks- und Reihengeschäften, Heft 43/2010

Buchhaltung - Bilanz - SteuernMag. Gerhard KollmannBÖB 2010, 16 Heft 43 v. 20.9.2010

Ein Reihengeschäft liegt vor, wenn mehrere (mindestens drei) Unternehmer über den selben Gegenstand Kaufverträge abschließen und diese dadurch erfüllt werden, dass der Erste dem Letzten unmittelbar die Verfügungsmacht verschafft.

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