Nach der Einführung des umfangreichen 1. Teils des Mehrwertsteuer-Pakets mit 1.1.2010 wurde vor der Sommerpause der 2. Teil des Mehrwertsteuer-Pakets, der mit 1.1.2011 in Kraft treten wird, verabschiedet und eine Verordnung zur Verlagerung des Leistungsortes erlassen.