Ein Reihengeschäft liegt vor, wenn mehrere (mindestens drei) Unternehmer über den selben Gegenstand Kaufverträge abschließen und diese dadurch erfüllt werden, dass der Erste dem Letzten unmittelbar die Verfügungsmacht verschafft.
Ein Reihengeschäft liegt vor, wenn mehrere (mindestens drei) Unternehmer über den selben Gegenstand Kaufverträge abschließen und diese dadurch erfüllt werden, dass der Erste dem Letzten unmittelbar die Verfügungsmacht verschafft.