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Geschäftsfreundebewirtung, Heft 43/2010

Buchhaltung - Bilanz - SteuernMMag. Dr. Klaus HilberBÖB 2010, 14 Heft 43 v. 20.9.2010

Aufwendungen oder Ausgaben anlässlich der Bewirtung von Geschäftsfreunden sind grundsätzlich nicht abzugsfähige Repräsentationsaufwendungen. Hinsichtlich der Nichtsabzugsfähigkeit von Bewirtungsspesen sind folgende Fälle zu unterscheiden:

Die Bewirtungsaufwendungen sind zur Hälfte abzugsfähig.

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