Die Verwendung von Kraftfahrzeugen durch Arbeitnehmer spielt in beinahe allen Bereichen des Arbeitslebens eine große Rolle: Neben Lkw-Fahrern, Chauffeuren, Taxifahrern ist insbesondere auch an die unzähligen Außendienstmitarbeiter und sonstigen Arbeitnehmer zu denken, deren Arbeit ohne Kfz kaum vorstellbar ist. Was kann nun der Arbeitgeber tun, wenn dem Arbeitnehmer die Lenkerberechtigung - zB infolge Alkoholisierung oder sonstiger Verkehrsvergehen des Arbeitnehmers - entzogen wird? Ist eine fristlose Entlassung möglich? Oder muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine ohne Kfz mögliche Innendiensttätigkeit anbieten? Ein aktueller Fall vor dem Oberlandesgericht Wien soll zum Anlass genommen werden, den Stand der Rechtsprechung zu dieser Problematik zusammenzufassen.