Praktische Auswirkungen unterschiedlicher Gesellschaftsformen und Gesellschaftstypen
In der Beratungspraxis wird häufig einem gesellschaftsvertraglichen Einheitsbrei der Vorzug gegeben und zwischen den möglichen Ausgangssituationen viel zuwenig akzentuiert. Wir sollten allerdings bedenken, dass schon der historische Gesetzgeber den Gesellschaftern - in Abhängigkeit von der jeweiligen Rechtsform - vergleichsweise "starre" Rollen zugewiesen hat. Bei der an sich kapitalistischen strukturierten GmbH sind dies die Generalversammlung als Entscheidungsorgan und die Geschäftsführung als Ausführungsorgan. Im Hinblick auf die strategische Ausrichtung der unternehmerischen Tätigkeit sind bei einer GmbH nachfolgend beschriebene Ausprägungsformen möglich.