§ 13 Abs 1 tir ROG 2022
Kann der Vermieter die von ihm (hier: an einen Freund entgeltlos) vermietete Wohnung in Abwesenheit des Mieters benützen, handelt es sich beim Aufenthalt des Vermieters um keinen „Besuch“, sondern vielmehr um eine unzulässige Freizeitwohnsitznutzung.

