§ 13 tir ROG 2022, § 13a tir ROG 2022, § 45 Abs 1 Z 4 VStG
Eine Mieterin trifft an der rechtswidrigen Nutzung einer Wohnung als „Ferienwohnung“ kein Verschulden, wenn es ihr in rechtlicher Hinsicht unmöglich war, Kenntnis vom tatsächlichen Baukonsens zu erlangen.

