vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bauverfahren; Parteistellung, öffentliche Privatstraße; Straßenverwalter; Verfügungsberechtigter; Dienstbarkeit

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2026/18bbl 2026, 30 Heft 1 v. 17.2.2026

§ 33 Abs 1 tir BauO 2022, § 35 Abs 1 tir StrG

Der Straßenverwalter einer öffentlichen Privatstraße ist Partei im Baubewilligungsverfahren.

Eine bestehende Dienstbarkeit des Fahrens und Gehens schließt die Verfügungsgewalt des Straßenverwalters über die Straße nicht aus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte