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Garagenpark; Flächenwidmung „Wohngebiet“; Anlagen, die den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Bewohner dienen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2026/3bbl 2026, 24 Heft 1 v. 17.2.2026

§ 22 Abs 1 oö ROG 1994

Die Errichtung eines Garagenparks für 22 Kfz, die nicht objektiv nachvollziehbar vorrangig den umliegenden Bewohnern dienen, ist im „Wohngebiet“ unzulässig.

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