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Strommast; Funkanlage; Mischbauwerk; Flächenwidmung „Grünland“; Sonderausweisung für Funk-, Photovoltaik- und Windkraftanlagen

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2026/2bbl 2026, 24 Heft 1 v. 17.2.2026

§ 30a oö ROG 1994

Wird am oberen Ende eines über 10 m hohen Starkstrommastes eine Sende- und Empfangsanlage (Funkanlage) montiert, liegt ein Mischbauwerk vor, das im Flächenwidmungsplan die Widmung „Grünland – Sonderausweisung für Funkanlage“ erfordert.

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