§ 30a oö ROG 1994
Wird am oberen Ende eines über 10 m hohen Starkstrommastes eine Sende- und Empfangsanlage (Funkanlage) montiert, liegt ein Mischbauwerk vor, das im Flächenwidmungsplan die Widmung „Grünland – Sonderausweisung für Funkanlage“ erfordert.

