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Flächenwidmung „Wohngebiet“; Büro; Baulandsicherungsvertrag; Hauptwohnsitznutzung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2026/4bbl 2026, 24 Heft 1 v. 17.2.2026

§ 22 Abs 1 oö ROG 1994, § 50 Abs 3 oö ROG 1994

Verkehrsimmissionsarme Büros sind im „Wohngebiet“ auch dann zulässig, wenn in einem Baulandsicherungsvertrag mit der Gemeinde die Verwendung des Baugrundstücks „ausschließlich als Hauptwohnsitz“ vereinbart worden ist.

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