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Baupolizeiliche Aufträge; Adressat

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2020/140bbl 2020, 197 Heft 5 v. 15.10.2020

§ 39 vlbg BauG 2001, § 40 Abs 1 vlbg BauG 2001, § 2 Abs 5 WEG 2002, § 18 Abs 1 WEG 2002

Als Adressat von baupolizeilichen Aufträgen gemäß §§ 39 ff vlbg BauG kommen – subsidiär nach dem Bauherrn oder dem Bauausführenden – nur die Eigentümer (bzw die Miteigentümer), nicht aber die Eigentümergemeinschaft gem § 18 Abs 1 WEG 2002 in Betracht.

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