§ 26 vlbg BauG 2001, § 28 Abs 1 Z 4 VwGG, § 34 Abs 1 VwGG
Mit dem in der Revision genannten Recht auf „Versagung der Baubewilligung“ wird nicht dargelegt, in welchem konkreten, durch das vlbg BauG eingeräumten subjektiv-öffentlichen Nachbarrecht der Revisionswerber verletzt sei.