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Heranrückende Wohnbebauung; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Parteistellung; Betriebsinhaber; Grundeigentümer

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2020/109bbl 2020, 153 Heft 4 v. 15.8.2020

§ 134 Abs 3 wr BauO, § 134a wr BauO

Einem gewerblichen Betriebsanlageninhaber, der nicht gleichzeitig auch Grundeigentümer ist, kommt im Baubewilligungsverfahren über eine an den Betrieb heranrückende Wohnbebauung keine Parteistellung als „Nachbar“ zu.

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