§ 38 stmk BauG 1995, § 118 Abs 1 stmk BauG 1995, Art 7 Abs 1 B-VG, Art 18 Abs 1 B-VG
Es widerspricht dem Gleichheitssatz, den vom Bauherrn verschiedenen Grundeigentümer wegen einer unterlassenen Fertigstellungsanzeige verwaltungsstrafrechtlich zu belangen.