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Baubewilligungspflichtige Maßnahmen; thermische Grundwassernutzung; Teichanlage; Rückführung von entnommenem Grundwasser; Ausnahmen vom Geltungsbereich der tir BauO

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2020/37bbl 2020, 61 Heft 2 v. 15.4.2020

§ 1 Abs 2 tir BauO 2011, § 1 Abs 3 tir BauO 2011, § 1 Abs 4 tir BauO 2011

Die Einleitung bzw Rückführung des mittels eines Bohrbrunnens entnommenen Grundwassers in einen Teich macht diesen Teich als solchen nicht zu einem (aus kompetenzrechtlichen Gründen von der tir BauO auszunehmenden) Wasserbau im engeren Sinn.

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