§ 1 Abs 2 tir BauO 2011, § 1 Abs 3 tir BauO 2011, § 1 Abs 4 tir BauO 2011
Die Einleitung bzw Rückführung des mittels eines Bohrbrunnens entnommenen Grundwassers in einen Teich macht diesen Teich als solchen nicht zu einem (aus kompetenzrechtlichen Gründen von der tir BauO auszunehmenden) Wasserbau im engeren Sinn.