§ 61 Abs 4 tir ROG 2016
Auch ein bloßes Stahlbetonfundament ist in die Bebauungsdichte des Baugrundstückes einzuberechnen.
VwGH, 17.12.2019, Ra 2019/06/0058
§ 61 Abs 4 tir ROG 2016
Auch ein bloßes Stahlbetonfundament ist in die Bebauungsdichte des Baugrundstückes einzuberechnen.
VwGH, 17.12.2019, Ra 2019/06/0058