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Gewährleistung beim Werkvertrag

RechtsprechungZivilrechtbbl 2019/225bbl 2019, 250 Heft 6 v. 15.12.2019

§ 922 ABGB, § 923 ABGB, § 924 ABGB

Wirbt der Werkunternehmer mit einer perfekten Qualität der von ihm verwendeten Produkte (hier: Glaselemente) für die Errichtung von Glasfassaden, ist darin eine reklameartige Übertreibung zu sehen und nach dem Werkvertrag eine hohe Qualität geschuldet, nicht aber eine 100%ige Qualität im Sinne einer garantierten Fehlerfreiheit.

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