§ 325 Abs 1 Z 2 BVergG 2006, § 347 Abs 1 Z 2 BVergG 2018
Für die Frage des wesentlichen Einflusses einer Rechtswidrigkeit für den Ausgang des Vergabeverfahrens kommt es nur auf eine den ersten Platz betreffende Änderung in der Bieterreihung an.
§ 325 Abs 1 Z 2 BVergG 2006, § 347 Abs 1 Z 2 BVergG 2018
Für die Frage des wesentlichen Einflusses einer Rechtswidrigkeit für den Ausgang des Vergabeverfahrens kommt es nur auf eine den ersten Platz betreffende Änderung in der Bieterreihung an.