§ 28 Abs 3 VwGG, § 34 Abs 1 VwGG, § 1a VwGG, Art 133 Abs 4 B-VG
Haben die in der Revision aufgeworfenen Rechtsfragen keinen Einfluss auf die tragende Begründung des angefochtenen Erkenntnisses, hängt der Ausgang des Revisionsverfahrens nicht von ihrer Beantwortung ab.