§ 2 Abs 17 lit c tir BauO 2018, § 62 Abs 6 tir BauO 2018
Bei der Bestimmung des obersten Punktes von Gebäuden haben untergeordnete Bauteile außer Betracht zu bleiben.
Bei (Rauch-) Fängen handelt es sich um untergeordnete Bauteile.
§ 2 Abs 17 lit c tir BauO 2018, § 62 Abs 6 tir BauO 2018
Bei der Bestimmung des obersten Punktes von Gebäuden haben untergeordnete Bauteile außer Betracht zu bleiben.
Bei (Rauch-) Fängen handelt es sich um untergeordnete Bauteile.