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Bestellung eines Bauverantwortlichen; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2019/109bbl 2019, 109 Heft 3 v. 1.6.2019

§ 33 Abs 3 tir BauO 2018, § 39 Abs 1 tir BauO 2018

Hinsichtlich der Bestellung eines Bauverantwortlichen kommt Nachbarn kein Mitspracherecht zu.

LVwG Tir, 15.02.2019, LVwG-2019/42/0281-1

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