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Maximale Gebäudehöhe; Rauchfänge; untergeordnete Bauteile

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2019/110bbl 2019, 109 Heft 3 v. 1.6.2019

§ 2 Abs 17 lit c tir BauO 2018, § 62 Abs 6 tir BauO 2018

Bei der Bestimmung des obersten Punktes von Gebäuden haben untergeordnete Bauteile außer Betracht zu bleiben.

Bei (Rauch-) Fängen handelt es sich um untergeordnete Bauteile.

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