§ 364a ABGB
Verursacht der auf einer Straße stattfindende Schwerverkehr durch Vibrationen Risse am Mauerwerk des Hauses des anrainenden Nachbarn, weil die Straße wegen des Untergrundes nicht die nötige Grundfeste aufweist, können Ansprüche gegen die Straßenerrichterin wegen fehlerhafter Herstellung der Straße im ordentlichen Rechtsweg geltend gemacht werden.