§ 1295 Abs 1 ABGB, § 1313a ABGB
Ein Installateurunternehmen, das ein Waschbecken für einen Gastwirt fehlerhaft montiert, wodurch ein Gast zu Schaden kommt, ist nicht als Erfüllungsgehilfe des Gastwirtes anzusehen. Die Montagearbeiten des Installateurunternehmens bilden keine Erfüllungshandlungen des Gastwirts gegenüber dem Gast oder stehen damit in engem Zusammenhang.