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Kaserne; heranrückende Wohnbebauung; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2019/54bbl 2019, 63 Heft 2 v. 1.4.2019

§ 26 Abs 4 stmk BauG 1995

Einwendungen gegen eine heranrückende Wohnbebauung sind nur im Fall einer genehmigten gewerblichen, landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebsanlage sowie einem Seveso-Betrieb zulässig.

Es handelt sich bei der Aufzählung in § 26 Abs 4 stmk BauG um eine taxative Aufzählung der Nachbarrechte.

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