§ 32 oö BauO 1994, § 41 Abs 2 AVG, § 42 Abs 1 AVG, § 42 Abs 2 AVG
Sieben Tage zwischen Ladung zur und Durchführung der mündlichen Verhandlung (hier: betreffend die Erweiterung einer gewerblichen Betriebsanlage) stellen eine ausreichende Vorbereitungszeit dar.