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Vereinsgebäude; Immissionen; Nachbarn; Parteistellung

RechtsprechungÖffentliches Rechtbbl 2019/8bbl 2019, 15 Heft 1 v. 1.2.2019

§ 31 Abs 2 Z 1 oö BauO 1994

Bei der Frage, ob Nachbarn durch ein Bauvorhaben in ihren subjektiv-öffentlichen Rechten beeinträchtigt werden können, handelt sich um eine Prognoseentscheidung.

In die Beurteilung der Auswirkungen eines Bauvorhabens müssen auch die vom Bauwerk bloß mittelbar bewirkten Lärmbelastungen einbezogen werden.

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