§ 6 Abs 2 nö BauO 2014
Die Einhaltung der zulässigen Bebauungshöhe dient ausschließlich dem Schutz der ausreichenden
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§ 6 Abs 2 nö BauO 2014
Die Einhaltung der zulässigen Bebauungshöhe dient ausschließlich dem Schutz der ausreichenden
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