§ 3 Abs 5 krnt GPlG 1995
Eine nicht im unmittelbaren Nahebereich des Wohngebäudes liegende Garage ist keine „dazugehörige sonstige bauliche Anlage“.
LVwG Krnt, 28.02.2018, KLVwG-1132/11/2017
§ 3 Abs 5 krnt GPlG 1995
Eine nicht im unmittelbaren Nahebereich des Wohngebäudes liegende Garage ist keine „dazugehörige sonstige bauliche Anlage“.
LVwG Krnt, 28.02.2018, KLVwG-1132/11/2017